Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Autoglas Seven | Hakan Seven

1.     Geltungsbereich

Verkäufe Lieferung, Montagearbeiten und Reparaturarbeiten von Autoglas Seven erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Autoglas Seven  diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

 

2.     Vertragsabschluss

Die Angebote von Autoglas Seven sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Autoglas Seven oder die Erbringung der Leistung durch Autoglas Seven zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

 

3.     Leistungsfristen und Termine

Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Autoglas Seven ausdrücklich bestätigt worden sind und der Kunde Autoglas Seven alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt sowie erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Autoglas Seven liegende und von Autoglas Seven nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden Autoglas Seven für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.     Abnahme bei Reparatur

Der Kunde ist zur Abnahme der Reparatur verpflichtet, sobald Autoglas Seven ihm die Beendigung der Reparatur mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von Autoglas Seven gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

Nimmt der Kunde das reparierte KFZ ohne Vorbehalte zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden am Fahrzeug – ausgenommen an der durch Autoglas Seven reparierten oder ersetzten Scheibe – ausgeschlossen.

 

5.     Preise, Zahlungsbedingungen

Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Autoglas Seven incl. Verpackung-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Steinschlagreparaturen werden maximal folgende Preise berechnet: erster Steinschlag € 70,00, zweiter Steinschlag € 50,00 jeweils zzgl. gültiger Mehrwertsteuer.

Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; bei erfolglosem Verstreichen dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn Autoglas Seven über den Betrag verfügen kann.

Sofern der Kunde zur Regulierung der Rechnung über seine KFZ-Versicherung eine Abtretungserklärung unterzeichnet, bestätigt er mit seiner Unterschrift, dass für das betroffene KFZ eine Versicherung in entsprechendem Umfang besteht und er eine direkt Abrechnung der Reparatur von Autoglas Seven an seine KFZ-Versicherung wünscht. Lehnt in diesem Fall die Versicherung eine Regulierung der Rechnung aus vom Kunden zu verantwortenden Gründen ab (z.B. falsch Angaben des Kunden, Nichtdeckung wegen Versäumnissen des Kunden etc.) oder besteht keine entsprechende Versicherung für das betroffene KFZ so verliert die Abtretungserklärung mit sofortiger Wirkung Ihre Gültigkeit und der Kunde ist uneingeschränkt zahlungspflichtig gegenüber Autoglas Seven.

Sofern der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist, und die KFZ-Versicherung die Mehrwertsteuer aus der Rechnung nicht erstattet, erfolgt die Berechnung der Mehrwertsteuer direkt an den Kunden. Da der Kunde in diesem Fall die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt in voller Höhe zurück erstattet bekommt, steht dies nicht im Widerspruch zur Aussage, dass die Reparatur für den Kunden kostenlos erfolgt, wenn die Regulierung über eine KFZ-Kaskoversicherung geschieht.

Bei vom Kunden zu verantwortender Nichteinhaltung von Termin zum Windschutzscheibenaustausch ist Autoglas Seven berechtigt, in jedem Einzelfall eine Ausfallpauschale von € 60,00 zu berechnen.

 

6.     Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen

Autoglas Seven gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen korrekten Vereinbarungen über Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistung.

Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigen von Autoglas Seven dem Kunden überlassenen Informationsmaterialien sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Mängel sind Autoglas Seven unmittelbar, spätestens jedoch binnen einer Woche nach deren Bekannt werden mitzuteilen. Bei jeder Mängelrüge steht Autoglas Seven das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Leistungsgegenstandes  zu. Dafür wird der Kunde Autoglas Seven Zeit und die notwendige Gelegenheit einräumen.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen Rechte des Kunden wegen Mängeln des Leistungsgegenstands oder der Leistungen voraus, dass er die Leistungen nach der Übergabe überprüft und Autoglas Seven die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Übergabe, schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel müssen Autoglas Seven unverzüglich bei ihrer Entdeckung mitgeteilt werden.

Mängel wird Autoglas Seven nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache („Nacherfüllung“) sowie ggfs. deren Installation beseitigen.

Der Kunde wird Autoglas Seven die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn Autoglas Seven mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an Autoglas Seven den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Autoglas Seven den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

Recht des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten; z.B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen  oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von Autoglas Seven zu vertreten sind.

Die zum Zweck der Nacherfüllung notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt Autoglas Seven. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist dem Kunden unzumutbar oder hat Autoglas Seven sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktrete, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß 9 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

Die Verjährungsfrist der Rechte des Kunden wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab der Ablieferung der Leistungen an den Kunden. Die Verjährungsfrist nach § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.

7.     Gewährleistung bei Reparaturen

Autoglas Seven gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verbundglasreparatur der Versuch ist, eine kaputte Scheibe zu reparieren und den im Regelfall notwenigen Austausch zu vermeiden. Im Falle der Reparatur von Fahrzeugglas besteht die Möglichkeit, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während/infolge der Reparatur das beschädigte Glas weiter reißt. Eine optische Wiederherstellung der Scheibe zwischen 80 und 95 % ist als typisch anzusehen. Sollte der Reparaturversuch nicht erfolgreich sein und ein Austausch der Scheibe erforderlich sein, so hat der Kunde die Kosten für den Austausch zu tragen. Für den Austausch ist eine gesonderte Beauftragung notwendig.

Die Abnahme von Reparaturen ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für die bei der Abnahme erkennbaren Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden.

 

8.     Haftung und Schadensersatz

Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9 wird die gesetzliche Haftung von Autoglas Seven wie folgt beschränkt:

Autoglas Seven haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

Autoglas Seven haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.

 

9.     Garantiebedingungen

Autoglas Seven gewährt dem Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten Leistungsbedingungen wiedergegebenen) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht.

Autoglas Seven gewährt dem Kunden, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Bestimmungen zu Ziffer 9 die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung (Haltbarkeitsmängel) für die Dauer von drei Jahren.

Die Garantiefrist beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen und verlängert sich nicht durch die Vornahme von Nachbesserungsarbeiten im Rahmen dieser Garantie oder im Rahmen gesetzlicher Gewährleistungsansprüche. Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde sie Nachbesserung von Haltbarkeitsmängeln nur durch Autoglas Seven verlangen.

Autoglas Seven trägt die Kosten der Nachbesserung von Haltbarkeitsmängeln jedoch nur bis zur dreifachen Höhe des dem Kunden ursprünglich für die erbrachte Leistung in Rechnung gestellten Betrages. Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalls unter Vorlage der jeweiligen Rechnung bei Autoglas Seven geltend zu machen.

Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußere Einflüsse (z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel) entstehen und von Autoglas Seven nicht zu vertreten sind.

 

10.  Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zur Auftragsbearbeitung personenbezogenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Sperrung oder Löschung seiner persönlichen Daten.

 

11.  Widerrufsrecht / Belehrung

Der Kunde wird darüber belehrt, dass er bei einem Tausch der KFZ-Scheibe eine 14 tägiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB hat. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Unterzeichnung des Auftrages. Der Widerspruch ist schriftlich an die Firma Autoglas Seven, Lippestraße 9, 40221 Düsseldorf zu richten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Mit der Ausübung des Widerspruchsrechts verliert der betroffene Auftrag seine Gültigkeit. Mit der Festsetzung eines Termins für den Windschutzscheibenaustausch erklärt der Kunde seinen Verzicht auf das Widerrufsrecht. Bei Stornierung eines terminierten Auftrags zum Windschutzscheibenaustausch ist Autoglas Seven berechtigt, eine Stornopauschale von € 80,00 zu berechnen.

 

12.  Wirksamkeit / Gerichtsstand

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Ist eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach dem Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. Autoglas Seven ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CUSG).